Beitragssätze

Stunden pro Tag

4–5 Stunden

5–6 Stunden

6–7 Stunden

7–8 Stunden

8–9 Stunden

Gebühren in € p.M.

90 € (Minimum)

95 €

100 €

105 €

110 €

Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr gilt die in Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG geregelte Elternbeitragsbezuschussung. Der Zuschuss beträgt 100,- € pro Monat und wird für die Zeit vom 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend.

Gebühren für das Essen

Unserer Mittagessen von „Bio-Cater“ Gaudich wird direkt mit dem Beitrag von Ihrem Konto abgebucht. Der tägliche Portionspreis beträgt 4,45 (pro Essen).

Alle Beiträge werden durch Einzugsermächtigung bis zum 15. des Monats von der Kirchengemeinde St. Jobst eingezogen.
 
Der Elternbeitrag ist in voller Höhe bis zum Ablauf des Abmeldetermins zu bezahlen; also auch bei Schulabgängern einschließlich des Monats August.
Auch bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit ist der Elternbeitrag in voller Höhe zu entrichten, dasselbe gilt für die Kindergartenferien.